
Das Verfahren zur Bestätigung des interoperablen Datenaustauschs durch Informationssysteme im Krankenhaus (ISiK) der Gematik ist gemäß § 373 SGB V verpflichtend für Softwareprodukte, die als zentrale primäre Informationssysteme im Krankenhaus genutzt werden. Es soll sicherstellen, dass die Informationssysteme in Krankenhäusern miteinander kommunizieren können, um Gesundheitsdaten auf sichere und interoperable Weise auszutauschen. Dies trägt zur Verbesserung der Qualität in der Gesundheitsversorgung und zur erleichterten Koordination zwischen verschiedenen medizinischen Einrichtungen bei.
Bestätigungsrelevantes Verfahren „Basis Stufe 1“ für das Mesalvo KIS ClinicCentre abgeschlossen
Mesalvo hat bereits erfolgreich das Bestätigungsverfahren ISiK Basis Stufe 1 für sein KIS ClinicCentre durchlaufen und erfüllt somit die erforderlichen Interoperabilitätsstandards. Die finale Bestätigung der Gematik wurde erteilt. Nach Abschluss der Zertifizierung wird das Unternehmen seinen Kunden passende Schnittstellen zur Verfügung stellen.
Die Basis-Stufe 1 umfasst Richtlinien und Standards für den Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitssystem, einschließlich Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen. Zusätzlich regelt sie die Rechte und Zustimmung der Patientinnen und Patienten in Bezug auf ihre Gesundheitsdaten und die Verwendung der eGK.
Durchlauf des freiwilligen Bestätigungsverfahrens für das Mesalvo KAS Meona geplant
Nicht verpflichtete Systeme wie das klinische Arbeitsplatzsystem (KAS) Meona von Mesalvo haben ebenfalls die Möglichkeit, das Verfahren freiwillig zu durchlaufen.
„Zum jetzigen Zeitpunkt sehen wir in ISiK Phase 1 keine relevanten Use Cases für Anwender unseres KAS Meona, da unser KAS nicht als patientenführendes System eingesetzt wird“, kommentiert Marcus Mäurer, CPTO bei Mesalvo. „Nichtsdestotrotz planen wir, den gesetzlichen Vorschriften Rechnung zu tragen und arbeiten daher nicht nur an der Integration des ISiK-Standards in unsere KIS-Systeme, sondern haben auch eine ISiK-Konformität für unsere KAS-Systeme perspektivisch geplant.“
Über ISiK
Für den Austausch von Gesundheitsdaten erarbeitet die gematik einen verbindlichen Standard über eine standardisierte Schnittstelle für informationstechnische Systeme in Krankenhäusern. Damit kommt sie ihrem gesetzlichen Auftrag nach § 373 SGB V nach. ISiK steht für "Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern". Mehr Informationen zu ISiK im Gesundheitswesen finden Sie auf: https://www.gematik.de/anwendungen/isik und https://fachportal.gematik.de/informationen-fuer/isik.