Beginnend mit der Meldung von Brustimplantationen ist die Meldung an das Implantateregister Deutschland (IRD) für alle Gesundheitseinrichtungen ab dem 01.07.2024 gesetzlich verpflichtend.
Ziel ist es, die Risiken, die von Implantationen ausgehen können zu verringern, sowie Informationen über die Qualität der Implantate und die medizinische Versorgung mit Implantaten zu gewinnen. Die bereits bestehende Medizinproduktevigilanz, sowie die Überwachung des Implantatemarktes werden ergänzt und Grundlagen für Statistiken im Gesundheitswesen und die weitere wissenschaftliche Forschung werden geliefert.

Diese Veranstaltung sollten Sie sich nicht entgehen lassen, wenn:
…Sie bereits Brustimplantationen durchführen oder die Durchführung zukünftig planen, und dadurch von der Meldepflicht betroffen sind.

Erfahren Sie mehr über die Umsetzung der Anforderungen des Implantateregister in ClinicCentre:
- Dokumentation der vom IRD geforderten Informationen
- Meldung der Daten an das Implantateregister inklusive Rückmeldung des IRD
- Integration der IRD-Informationen in die Entlassanzeige nach § 301

Web-Seminartermin zum ClinicCentre Implantatsregister
- Mittwoch, 22.05.2024 von 10:00 bis 12:00 Uhr
- 90-minütige Präsentation, gefolgt von einer 30-minütigen Fragerunde
- Referetin: Britta Marek
Sie haben jetzt schon Fragen? Gerne dürfen Sie diese vorab bei Ihrer Anmeldung schon stellen.
Anmeldung bis zum 17.05.2024 möglich.
Die Web-Seminare finden im Teams statt.
Die Zugangsdaten werden Ihnen ein bis zwei Tage vor der Veranstaltung von messe@mesalvo.com zugesandt.